Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen planvoll steuern!

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Hannover

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1611-9983

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Abstract

Zum Erhalt lebendiger Innenstädte und zur Sicherung der verbrauchernahen Versorgung braucht Nordrhein-Westfalen angesichts neuer Projektplanungen für Einzelhandelsgroßstandorte eine neue effektive und rechtssichere raumordnerische Steuerung des großflächigen Einzelhandels. Mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung können Landes- und Regionalplanung den Rahmen setzen, den die Städte und Gemeinden innerhalb ihrer Planungshoheit über die Bauleitplanung konkretisieren und gestalten können und sollen. Kernpunkte einer ausgewogenen und angemessenen Steuerung sind konkret bestimmte oder bestimmbare Ziele zur Standortwahl und zur Dimensionierung von Einzelhandelsgroßprojekten.

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12 S.

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Positionspapier aus der ARL; 87