Flächendifferenz, Schönheitsreparaturen und Betriebskosten: Schlummern auf Grund der BGH-Rechtsprechung Milliarden Euro an Mieterforderungen?
Werner
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Werner
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DE
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Düsseldorf
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0340-7497
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ZLB: 4-Zs 818
IRB: Z 1039
IRB: Z 1039
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Abstract
Nach allgemeiner Meinung bleiben bei der Gesetzesauslegung wirtschaftliche Folgen unberücksichtigt. Entsprechend fragen die Gerichte i.d.R. nicht danach, auf wie viele Fälle und mit welchem EUR-Volumen sich eine Entscheidung auswirken kann. Vermieter, Mieter und alle, die in Mietsachen beraten, müssen jedoch wissen, wo Punkte liegen, die Geld bedeuten, dies auch dann, wenn andere Fragen streitig sind. 1) Ergibt sich aus der Wohnraum-Mietrechtsprechung des BGH für die Mieter ein Milliarden-EUR-Forderungs- bzw. Abwehrvolumen? 2) Warum machen die Mieter dieses Potenzial nur zu einem kleinen Teil geltend? 3) Verringert sich das Volumen durch eine Auslegung, die sich stärker an der Verkehrsanschauung und weniger an Soll-Elementen orientiert? difu
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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht
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Nr. 9
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S. 678-683