Zur Verhältnismäßigkeit von Schallschutzkosten nach § 41 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz.

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0174-1098

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ZLB: 4-Zs 2529
BBR: Z 189
IRB: Z 821
TIB: ZA 4580

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Abstract

Eine Verbesserung der Regelungen zum Schutz vor Straßen- und Schienenlärm ist seit langem dringend geboten. Unter anderem lässt es die unklare Formulierung von § 41 Abs.2 Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG) derzeit nicht zu, unter Berücksichtigung aller Einflussgrößen ein komplexes Prüfverfahren zu entwickeln, das allein richtig wäre und jeder ernsthaften Kritik standhalten würde. Im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz hat das Büro Steger & Piening eine Studie erstellt und in ihr u. a. dargelegt, welche Prüfungen den Kriterien des § 41 Abs.2 nicht genügen. Aus dem sog. Zahlungsbereitschaftsansatz wurde ein Verfahren entwickelt, mit dessen Hilfe sich die unbestimmten Rechtsbegriffe des § 41 Abs.2 BImSchG konkretisieren lassen. difu

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Zeitschrift für Lärmbekämpfung

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Nr. 3

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S. 82-89

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