Vergabepflicht im Schienenpersonennahverkehr. Anmerkung zum Beschluss des OLG Brandenburg vom 2. 9.2003.

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0934-1307

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ZLB: 4-Zs 4033

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Abstract

Das OLG Brandenburg hatte 2003 eine sehr gewichtige Frage für die Zukunft des schienengebundenen Nahverkehrs zu entscheiden (Beschluss vom 2.9.2003, Verg W 3/03 und Verg W 5/03). Es wurde die Direktvergabe von Schienenpersonennahverkehrsleistungen durch die Aufgabenträger in Berlin und Brandenburg von einem nicht berücksichtigten Eisenbahnverkehrsunternehmen angefochten. Das OLG kam zu dem Schluss, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer mit der Zielsetzung, die Direktvergabe von Nahverkehrsleistungen aufheben zu lassen, unzulässig ist, da der sachliche Anwendungsbereich der Vorschriften des vierten Teils des GWB (§§ 97 ff.) nicht eröffnet sei. Diese Bestimmungen würden durch die speziellen Regelungen des § 15 II AEG i.V.m. § 4 Regionalisierungsgesetz verdrängt. difu

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Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

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Nr. 4

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S. 180-182

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