Die Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds.
Heymann
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Datum
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Bandtitel
Herausgeber
Heymann
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
Sprache
ISSN
0722-8910
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 1535
TIB: ZA 5443
TIB: ZA 5443
Dokumenttyp
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Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 18.5.2004 (2 BvR 2374/99) die Verfassungsbeschwerden von zwei Betreibern von Abwasseranlagen sowie vier Kommunen gegen die Einrichtung des Klärschlamm-Entschädigungsfonds zurückgewiesen. Die Beitragspflicht für den abgabenfinanzierten Sonderfonds für Schäden, die möglicherweise durch die landbauliche Verwertung von Klärschlamm entstehen, greift nach Ansicht des 2. Senates nicht in verfassungswidriger Weise in die Grundrechte der Betreiber von Abwasseranlagen ein. Zudem ist auch kein Verstoß gegen Art.28 Abs.2 GG hinsichtlich des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts der Kommunen gegeben. difu
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Wasserrecht
Ausgabe
Nr. 2
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Seiten
S. 79-87