Die Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds.

Heymann
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Herausgeber

Heymann

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

Sprache

ISSN

0722-8910

ZDB-ID

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ZLB: Zs 1535
TIB: ZA 5443

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Autor:innen

Zusammenfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 18.5.2004 (2 BvR 2374/99) die Verfassungsbeschwerden von zwei Betreibern von Abwasseranlagen sowie vier Kommunen gegen die Einrichtung des Klärschlamm-Entschädigungsfonds zurückgewiesen. Die Beitragspflicht für den abgabenfinanzierten Sonderfonds für Schäden, die möglicherweise durch die landbauliche Verwertung von Klärschlamm entstehen, greift nach Ansicht des 2. Senates nicht in verfassungswidriger Weise in die Grundrechte der Betreiber von Abwasseranlagen ein. Zudem ist auch kein Verstoß gegen Art.28 Abs.2 GG hinsichtlich des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts der Kommunen gegeben. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Zeitschrift für Wasserrecht

Ausgabe

Nr. 2

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Seiten

S. 79-87

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