Zur Verantwortung des Grundstückseigentümers für die Beseitigung von darauf lagernden Abfällen. OVG Berlin, Urteil vom 19. November 2004 - 2 B 7.01.
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: 4-Zs 4358
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840
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Abstract
1) Wird ein von der DDR unter Zwangsverwaltung gestelltes mit gewerblichen Abfällen belastetes Grundstück zurückerstattet, so kann sich der Eigentümer grundsätzlich nicht darauf berufen, er sei wegen der fehlenden Einwirkungsmöglichkeit auf die Grundstücksnutzung nicht Besitzer der Abfälle geworden. Ebenso wenig kann der Eigentümer in aller Regel geltend machen, dass ihn die Verantwortung für die Beseitigung der Abfälle unverhältnismäßig treffe; dass gilt jedenfalls dann, wenn die Kosten der Abfallbeseitigung den Verkehrswert des Grundstücks nicht übersteigen. 2) Zu den Voraussetzungen, unter denen einem Grundstückseigentümer, dem rechtswidrig die Beseitigung von Abfällen aufgegeben worden ist, ein auf den Ersatz der Beseitigungskosten gerichteter Folgenbeseitigungsanspruch zustehen kann. Vorinstanz: VG 20 A 792.97. difu
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 4
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S. 203-206