Die Novelle zur Grünen Gentechnik.
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: 4-Zs 4358
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840
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Abstract
Nachdem die EU bereits 2001 durch die Verabschiedung der neuen Freisetzungsrichtlinie 2001/18 den Weg für eine Aufhebung des seit 1999 wegen ungeklärter Risiken und Rechtsfragen bestehenden de facto Moratoriums für die Grüne Gentechnik freimachte, war der deutsche Gesetzgeber seit Ablauf der Umsetzungsfrist am 17.10.2002 mit der Neufassung des Gentechnikgesetzes (GenTG) lange im Verzug. Wegen Differenzen mit dem Bundesrat gab die Bundesregierung ihren ursprünglichen Plan, die Freisetzungsrichtlinie in einer einzigen Novelle des GenTG umzusetzen, auf und splittete ihre Vorhaben in einen zustimmungsfreien und zustimmungspflichtigen Teil. Am 26.11.2004 der erste (nicht zustimmungspflichtige) und entscheidende Teil der Novelle des Rechts der Grünen Gentechnik beschlossen. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1.1.2005 in Kraft. Zwar hielt dies eine Verurteilung durch den EuGH am 15.1.2004 wegen unterlassener Umsetzung der neuen Freisetzungsrichtlinie nicht mehr auf. Es konnten aber alle politisch und rechtlich interessanten und umstrittenen Fragen wie etwa die Einführung des Koexistenzkonzepts inklusive Haftung, Standortregister, Monitoring oder der verstärkte Gebietsschutz in diesem Gesetz geregelt werden, so dass bereits durch diesen ersten Teil die wesentlichen Aspekte der neuen Freisetzungsrichtlinie als umgesetzt angesehen werden können. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Regelungen und spricht eventuelle Konfliktlagen mit dem EU-Recht an. difu
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 3
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S. 119-129