Steuerliche Gleichstellung von Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Fluch oder Segen?

Heymann
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Heymann

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Köln

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0722-8910

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ZLB: Zs 1535

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Abstract

Nach geltender Rechtslage wird die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts betriebene Abwasserbeseitigung als Hoheitsbetrieb behandelt. Demgegenüber wird die Wasserversorgung durch ausdrückliche gesetzliche Regelung (§ 4 Abs.3 KStG) als Betrieb gewerblicher Art qualifiziert. Diese, durch sachliche Gründe kaum zu rechtfertigende Unterscheidung, wurde in der Literatur seit längerem mit dem Ruf nach einer gesetzlichen Änderung kritisiert. Bisherige Versuche, eine gesetzliche Gleichstellung herbeizuführen, waren jedoch erfolglos. Im Rahmen der »Neustrukturierung der Wasserwirtschaft« werden abermals legislative Anstrengungen unternommen, die Abwasserbeseitigung künftig entsprechend den Grundsätzen bei der Wasserversorgung zu besteuern. Dies soll nach derzeitigem Diskussionsstand auch die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Abwasserbeseitigungsleistungen beinhalten. Im Rahmen des Beitrages werden die sich aus einer Gleichstellung ergebenden einzelnen steuerrechtlichen Auswirkungen für eine zur Abwasserbeseitigung verpflichtete öffentlich-rechtliche Körperschaft dargestellt. Darüber hinaus werden die grundsätzlichen Auswirkungen auf das Steueraufkommen erörtert sowie allgemeine gebührenrechtliche Aspekte angesprochen. difu

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Zeitschrift für Wasserrecht

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Nr. 1

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S. 23-31

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