Geschwindigkeitsüberschreitung infolge "Augenblicksversagens" - Unmittelbar ineinander übergehende Ortschaften.

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München

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0934-1307

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ZLB: Zs 4033-4

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Abstract

StVG § 25 I: Einem Kfz-Führer kann das für die Verhängung eines Fahrverbots erforderliche grob pflichtwidrige Verhalten nicht vorgeworfen werden, wenn der Grund einer von ihm begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung darin liegt, dass er das die Höchstgeschwindigkeit begrenzende Zeichen infolge eines "Augenblicksversagens" nicht wahrgenommen hat und ihm insofern allenfalls einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt (hier: Überschreitung der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Nachtzeit und bei fehlender Straßenbeleuchtung nach Passieren eines Ortsausgangsschilds auf der linken Straßenseite und des auf gleicher Höhe auf der rechten Seite der Fahrbahn aufgestellten Ortseingangsschildes einer sich unmittelbar anschließenden Ortschaft. OLG Rostock, Beschluss vom 21.6.2004 - 2 Ss (OWi) 117/04 I 90/04. difu

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Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

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Nr. 9

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S. 481-482

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