Das System von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen nach der StVO und StVZO, dargestellt am Beispiel der Großraum- und Schwertransporte.
Beck
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Beck
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DE
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München
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0934-1307
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ZLB: Zs 4033-4
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Abstract
Die Straßen sind nur für den normalen Verkehr gebaut. Sowohl Straßenquerschnitte als auch die durch den Unterbau bestimmte Tragfähigkeit werden durch technische Normen und Vorschriften festgelegt, die - allein schon aus fiskalischen Gründen - nur für bestimmte Regelstandards angelegt sind. Es gibt aber Fälle, in denen es notwendig ist, trotzdem einen Verkehr mit Fahrzeugen zuzulassen, der die üblichen Maße sprengt. So gibt es Ladungen, die so schwer oder hoch oder breit sind, dass sie mit den normalen Fahrzeugen nicht mehr befördert werden können. Für solche Fälle halten die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ein System von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen bereit, das eine möglichst straßenschonende Abwicklung solcher Verkehre sicherstellt. difu
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Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
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Nr. 9
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S. 450-452