Indizwirkung von gesetzlichen Grenzwerten i. S. v. § 906 Abs. 1 S. 2 BGB, hier 26. BlmSchV (Mobilfunk). BGH, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03.

Nomos
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Datum

2004

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Herausgeber

Nomos

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Baden-Baden

Sprache

ISSN

0943-383X

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 4358-4
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

1) Der Einhaltung der in Gesetzen oder Rechtsverordnungen i.S.d. § 906 Abs.1 S.2 BGB festgelegten Grenz- oder Richtwerte kommt Indizwirkung dahin zu, dass eine nur unwesentliche Beeinträchtigung vorliegt. Es ist dann Sache des Beeinträchtigten, Umstände darzulegen und zu beweisen, die diese Indizwirkung erschüttern. 2) Bei einer von einer Mobilfunksendeanlage ausgehenden Beeinträchtigung durch elektromagnetische Felder, die die Grenzwerte der 26. BImSchV einhalten, muss der Beeinträchtigte zur Erschütterung der Indizwirkung darlegen - und gegebenenfalls beweisen -, dass ein wissenschaftlich begründeter Zweifel an der Richtigkeit der festgelegten Grenzwerte und ein fundierter Verdacht einer Gesundheitsgefährdung besteht. Vorinstanzen: OLG Frankfurt/Main, LG Hanau. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Zeitschrift für Umweltrecht

Ausgabe

Nr. 5

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 287-289

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen