Zur Erweiterung der Planungshoheit und der gemeindenachbarlichen Klagebefugnisse in § 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB 2004 um raumordnungsrechtliche Belange.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014

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Abstract

Der Beitrag befasst sich mit der neuen Regelung der gemeindenachbarlichen Klagebefugnis in § 2 Abs.2 Satz 2 BauGB 2004. Diese Vorschrift erweitert die Abwehrmöglichkeiten von Gemeinden, die bisher auf städtebauliche Belange beschränkt waren, auf Klagebefugnisse gegen raumordnungsrechtswidrige Vorhaben in Nachbargemeinden, und sie erweitert insoweit auch die gemeindliche Planungshoheit. Die Verfasser untersuchen, wie sich diese Ausdehnung der gemeindlichen Klagebefugnis in die Dogmatik der interkommunalen Abstimmungspflicht des § 2 Abs.2 Satz 1 BauGB 2004 einfügt. Sie behandeln die zu erwartenden Folgewirkungen dieser Regelung und stellen die Schwierigkeiten dar, die sich bei der Auslegung dieser neuen Rechtsnorm ergeben, die die neuen klagebewehrten kommunalen Rechtspositionen um "durch Ziele der Raumordnung zugewiesene Funktionen" und "auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche" anreichert. difu

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 18

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S. 1125-1132

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