Bau und Finanzierung öffentlicher Infrastruktur durch private Investoren. Ein Beitrag zur Auslegung des § 99 III, 3. Alt. GWB.
Beck
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: Zs 6672
IRB: Z 1930
BBR: Z 558
IRB: Z 1930
BBR: Z 558
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Abstract
Der Beitrag untersucht mit Blick auf die Vorschrift über Bauaufträge als - auch - Verträge über die Erbringung von Bauleistungen durch Dritte nach § 99 III, 3. Alt. GWB zwei Fragen: Ist die Auswahl privater Investoren vergaberechtspflichtig? Und: Müssen die Ausgewählten die von ihnen benötigten Bauleistungen ihrerseits vergaberechtskonform vergeben? Nach Erörterung von Normzweck und Reichweite der genannten Vorschrift kommt er zu dem Ergebnis, dass die Investorenauswahl für die Erstellung eines Bauvorhabens nach den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zwar dem Vergaberecht unterliegt, unter Umständen aber die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne öffentliche Vergabebekanntmachung ausreichend ist. Eine automatische Vergaberechtspflichtigkeit von Unteraufträgen durch Investoren wird verneint. difu
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 9
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S. 469-472