Städtebaurecht 2004: Umweltprüfung und Abwägung. Vom schlichten Wegwägen zum Grundsatz der nachhaltigen Trauerarbeit.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014

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Abstract

Veranlasst durch die Plan-UP-Richtlinie ist das Städtebaurecht nach der Umsetzung der UVP-Änd-Richtlinie durch das Artikelgesetz 2001 nunmehr erneut durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) geändert worden, das zum 20.7.2004 in Kraft getreten ist. Nunmehr unterliegt die Aufstellung aller Bauleitpläne mit Ausnahme der bestandswahrenden Pläne einer Umweltprüfung, die in der Regel zugleich die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bisheriger Prägung mit umfasst. Mit der Umweltprüfung sind eine Reihe von Änderungen des Planaufstellungsverfahrens verbunden. Der Beitrag berichtet hierüber und stellt zugleich die Bezüge zum Abwägungsgebot dar. difu

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 15

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S. 914-924

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