Ausnahme von der Fahrerlaubnissperre für Lkw und Busse?
Beck
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2004
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Beck
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0934-1307
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4033-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
1) Liegen die Voraussetzungen des § 69 a II StGB für eine Ausnahme von der Fahrerlaubnissperre für Lastkraftwagen oder Omnibusse vor, so verstößt der Strafrichter gegen das Übermaßverbot, wenn er nur deswegen eine unbeschränkte Sperre anordnet, weil er der Auffassung ist, die Fahrerlaubnisbehörde dürfe dem Verurteilten eine Fahrerlaubnis, beschränkt auf die von der Sperre ausgenommene Kraftfahrzeugart, im Hinblick auf ein fehlendes Erfordernis der Fahrerlaubnis-Verordnung nicht erteilen. 2) Wird eine entsprechende Ausnahme von der Sperre bewilligt, so ergibt eine an Sinn und Zweck orientierte Auslegung sowohl des § 9 Satz 2 FeV als auch des Art. 5 l lit a) der Zweiten EG-Führerscheinrichtlinie, dass die Fahrerlaubnisbehörde durch diese Bestimmungen nicht gehindert ist, dem Verurteilten die Fahrerlaubnis, beschränkt auf die von der Sperre ausgenommene Art, zu erteilen. difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
Ausgabe
Nr. 6
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 285-288