Flächenbezogene Schallleistungspegel und neue Festsetzungsmöglichkeit zur Immissionswirksamkeit.

Springer-VDI-Verl.
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Düsseldorf

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0174-1098

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ZLB: 4-Zs 2529
BBR: Z 189
IRB: Z 821
TIB: ZA 4580

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Abstract

Die Regelung der zulässigen Lärmemissionen im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen für Gewerbe- und Industriegebiete hat sich durch die Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln in der Vergangenheit bewährt. Die Zulässigkeit dieser Festsetzung wurde in der Rechtsprechung bestätigt. Dies gilt auch für die Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln. In besonderen Ausnahmefällen kann es sinnvoll sein, eine richtungsabhängige zulässige Schallemission festzusetzen. Aus rechtlicher Sicht ist festzustellen, dass sich aus der Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegel keine Schutzfunktion für die unmittelbar im Gewerbe- oder Industriegebiet benachbarten Wohnungen oder sonstige schützenwerte Nutzungen ergibt. Eine Gliederung eines Gewerbe- oder Industriegebiets ist auch dann möglich, wenn sich im Gemeindegebiet kein ungegliedertes Gewerbe- oder Industriegebiet befindet. difu

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Zeitschrift für Lärmbekämpfung

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Nr. 3

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S. 86-90

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