§ 326 II BGB (analog) bei der Selbstvornahme?
Beck
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Beck
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
München
item.page.language
item.page.issn
1439-6351
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: Zs 6672
IRB: Z 1930
BBR: Z 558
IRB: Z 1930
BBR: Z 558
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit einer höchst praxisrelevanten und schon zum alten Recht umstrittenen Frage: Es geht um die Ersatzfähigkeit von Aufwendungen des Bestellers zur Beseitigung eines Sachmangels in den Fällen, in denen die Voraussetzungen der Aufwendungsersatzregelung in § 637 BGB n.F. - die an die Stelle des § 633 III BGB a.F. getreten ist - bzw. des Schadenersatzes statt der Leistung nach §§ 634 Nr.4, 280, 281 BGB - die an die Stelle des Schadenersatzes wegen Nichterfüllung gem. § 635 BGB a.F. getreten sind - im Zeitpunkt der vom Besteller vorgenommenen Handlung (noch) nicht vorgelegen haben. Schien diese Problematik eigentlich schon Ende der sechziger Jahre (zumindest für die werkvertragliche Praxis), durch den BGH geklärt, droht dem weitgehenden Konsens heute wieder Gefahr aus dem Kaufrecht, das durch die Schuldrechtsreform und die Nominierung eines allgemeinen Nacherfüllungsanspruchs in § 439 BGB tendenziell an das Werkvertragsrecht angenähert wurde. Die Verfasser analysieren die Rechtslage und plädieren für ein Festhalten an der bisherigen Linie des BGH. difu
Description
Keywords
Journal
Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
item.page.issue
Nr. 5
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 233-237