Freiheitsstrafe bei grobem Verkehrsverstoß nicht schon bei Fehleinschätzung der Verkehrssituation.

Beck
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Beck

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

München

item.page.language

item.page.issn

0934-1307

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: Zs 4033-4

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

StGB §§ 56 III, 222: Bei einem Verkehrsunfall mit besonders schweren, insbesondere tödlichen Unfallfolgen kommt die Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zur Verteidigung der Rechtsordnung nach § 56 Abs.3 StGB dann in Betracht, wenn der Unfall Folge eines besonders groben und rücksichtslosen Verkehrsverstoßes ist. Die falsche Einschätzung einer Verkehrssituation oder die bloße Überschätzung der eigenen Fähigkeiten im Umgang mit einem Kraftfahrzeug genügt hierfür ohne Hinzutreten weiterer Umstände jedoch nicht. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.2.2003 - 1 Ss 82/02. difu

Description

Keywords

Journal

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

item.page.issue

Nr. 3

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 156-158

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries