Sind die Vorschriften des BauGB zu den städtebaulichen Geboten zum Zwecke der Bewältigung des Stadtumbaus novellierungsbedürftig?

Schmidt-Eichstaedt, Gerd
Heymann
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Date

2004

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Heymann

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DE

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Köln

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0012-1363

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IRB: Z 1014
ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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Abstract

Die Anordnung des Rückbaus von baulichen Anlagen ist in § 179 BauGB nur als Duldungsgebot geregelt. Sollte im Kontext des Stadtumbaus ein aktives Rückbaugebot auf Kosten des Eigentümers eingeführt werden? Wenn und soweit die Kosten des Rückbaus aus den künftigen Erträgen des Grundstücks oder durch Einsparung sonst fälliger Unterhaltungskosten aufgebracht werden können, erscheint dies nicht ungerechtfertigt. Das Recht des Eigentümers, selbst über das Schicksal einer intakten baulichen Anlage befinden zu dürfen, darf jedoch nicht beeinträchtigt werden. difu

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 5

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S. 265-272

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