Europäische Verfassung.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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0942-5454
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ZLB: Zs 4381
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Abstract
Der Europäische Konvent hat am 13.6.2003 einen Entwurf für einen Verfassungsvertrag vorgelegt. Die Reaktionen auf den Vertragsentwurf waren weitgehend positiv, auch wenn insbesondere zum Teil III noch Nachbesserungswünsche, z.B. zur Außen- und Sicherheitspolitik, geäußert wurden. Nach der Regierungskonferenz und dem Rat der Europäischen Union muss der Vertrag auch noch von den Mitgliedstaaten durch Parlamentsbeschluss oder Volksabstimmung ratifiziert werden. Der Verfassungsvertrag besteht aus einem Band I (Teil I einschließlich drei Zusatzprotokollen) und aus einem Band II (Teile II, III und IV). Teil I des Vertrags enthält grundsätzliche Aussagen und Regelungen über die EU. Teil II besteht aus der vollständigen und unveränderten Übernahme der Charta der Grundrechte der EU vom 7.12.2000. Teil III regelt die Politikbereiche und die Arbeitsweise der Union. Teil IV enthält allgemeine Regelungen und Schlussbestimmungen. Aus kommunaler Sicht sind folgende Bestimmungen besonders wichtig: Kommunales Selbstverwaltungsrecht; Anwendung des Subsidiaritätsprinzips; Klagerecht des Ausschusses der Regionen. difu
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Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
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Nr. 1
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S. 1-2/Rdnr.1