Fragen zur Notwendigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses für die Aufstellung und die Begründung eines Bebauungsplans und zur Bürgerbeteiligung bei der Planaufstellung.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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0942-5454
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ZLB: Zs 4381
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Abstract
Das Bundesverwaltungsgericht hatte darüber zu befinden, ob Mängel eines Gemeinderatsbeschlusses, einen Bebauungsplan aufzustellen, Einfluss auf die Wirksamkeit des Plans haben, sowie welche Auswirkungen es auf denselben hat, wenn zweifelhaft ist, ob (ausdrücklich) ein Beschluss zu seiner Begründung gefasst werden muss und ferner, ob die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB (Unterrichtung über den Plan und dessen Erörterung) zu wiederholen ist, wenn ein Plangebiet nachträglich vergrößert wird. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23.10.2002 - 4 BN 53/02 - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report (NVwZ-RR) 2003 Heft 3 S.172. difu
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Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
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Nr. 10
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S. 298-299/Rdnr.162