Gefäßbemessung für Restmülltonnen nach der Gewerbeabfallverordnung.

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Wiesbaden

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1616-5829

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ZLB: 4-Zs 4648

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Abstract

Die am 1.1.2003 in Kraft getretene Gewerbeabfallverordnung zwingt alle gewerblichen Abfallerzeuger und -besitzer dazu, getrennt angefallene Abfälle zur Verwertung auch getrennt zu halten sowie einer Verwertung zuzuführen. Zudem müssen sie eine Restmülltonne für Abfälle zur Beseitigung vorhalten. Welches nun der angemessene Umfang einer solchen Restmülltonne ist und wie er bestimmt wird, dazu äußert sich die GewAbfV nicht. Dieser Frage widmet sich der Beitrag. Im Mittelpunkt stehen dabei zum einen die in der kommunalen Praxis gebräuchlichen Maßstäbe für die Bestimmung des Behältervolumens. Zum anderen werden die hiernach zu bemessenden Abfallgebühren, die von den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen abhängen, erläutert. difu

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Umweltpraxis

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Nr. 9

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S. 25-27

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