Änderung des WHG - Maßnahmenprogramme, Bewirtschaftungspläne, Ausführungsfristen.

Boorberg
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Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

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0942-5454

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ZLB: Zs 4381

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Zusammenfassung

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 12.11.1996 - BGBl. S.1695; mit Änderungen - wurde der EU-Wasserrahmenrichtlinie angepasst. Neu in das WHG aufgenommen wurden Rahmenbestimmungen für Maßnahmenprogramme, die von den Ländern für Flussgebietseinheiten aufzustellen sind. Die Vorschriften über Bewirtschaftungspläne für oberirdische Gewässer und Gewässerteile wurden neu gefasst. Künftig ist ein Bewirtschaftungsplan auch für eine (ganze) Flussgebietseinheit aufzustellen, der durch Pläne für Teileinzugsgebiete ergänzt werden kann. Für eine Reihe von Neuregelungen sind Ausführungsfristen vorgesehen. Art.1 Nrn.21 bis 26 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 18.6.2002 - BGBl. S.1914. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Die Kommunalverwaltung. Brandenburg

Ausgabe

Nr. 3

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Seiten

S. 93-94/Rdnr.47

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