2. SchadÄndG und Bahnhaftung - Zweifelsfragen zum Begriff des "motorisierten Verkehrs".

Filthaut, Werner
Beck
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2003

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Beck

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DE

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München

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0934-1307

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ZLB: Zs 4033-4

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Abstract

Das am 1.8.2002 in Kraft getretene Zweite Schadenrechtsänderungsgesetz vom 25.7.2002 hat die Haftung des Betriebsunternehmers einer Eisenbahn oder einer Schwebebahn in wesentlichen Punkten neu geregelt. In dem Beitrag werden zwei Neuerungen näher betrachtet, die im Zusammenhang mit einem in der amtl. Begründung verwendeten Begriffs des "motorisierten Verkehrs" stehen und deren rechtliche Tragweite nicht ohne weiteres erkennbar ist: Der Ausschluss der Verantwortlichkeit von Kindern, die das 7., aber nicht das 10. Lebensjahr vollendet haben durch § 828 II 1 BGB n.F. und der Haftungsausschluss bei Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses im Rahmen der Regelung über die Schadenausgleichung nach § 13 III HaftpflG n.F.. difu

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Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

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Nr. 4

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S. 161-163

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