2. SchadÄndG und Bahnhaftung - Zweifelsfragen zum Begriff des "motorisierten Verkehrs".
Beck
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
2003
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Beck
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
München
item.page.language
item.page.issn
0934-1307
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: Zs 4033-4
item.page.type
item.page.type-orlis
Authors
Abstract
Das am 1.8.2002 in Kraft getretene Zweite Schadenrechtsänderungsgesetz vom 25.7.2002 hat die Haftung des Betriebsunternehmers einer Eisenbahn oder einer Schwebebahn in wesentlichen Punkten neu geregelt. In dem Beitrag werden zwei Neuerungen näher betrachtet, die im Zusammenhang mit einem in der amtl. Begründung verwendeten Begriffs des "motorisierten Verkehrs" stehen und deren rechtliche Tragweite nicht ohne weiteres erkennbar ist: Der Ausschluss der Verantwortlichkeit von Kindern, die das 7., aber nicht das 10. Lebensjahr vollendet haben durch § 828 II 1 BGB n.F. und der Haftungsausschluss bei Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses im Rahmen der Regelung über die Schadenausgleichung nach § 13 III HaftpflG n.F.. difu
Description
Keywords
item.page.journal
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
item.page.issue
Nr. 4
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 161-163