Zum Rechtsanspruch auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach deren langjährigem Besitz.

Boorberg
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Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

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0942-5454

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ZLB: Zs 4381

Dokumenttyp (zusätzl.)

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Zusammenfassung

Der Rechtsanspruch auf unbefristete Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 26 Abs.1 Satz 2 Ausländergesetz setzt voraus, dass das nachgezogene Kind auch noch im Zustand der Volljährigkeit im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist. Ein achtjähriger Besitz der Aufenthaltserlaubnis während eines Zeitraums vor Eintritt der Volljährigkeit genügt nicht. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.11.2001 - 13 S 1635/01 - (bisher nicht veröffentlicht). difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Die Kommunalverwaltung. Brandenburg

Ausgabe

Nr. 10

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Seiten

S. 309-310/Rdnr.145

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