Die Bauleitplanung als Gegenstand plebiszitärer Bürgerbeteiligung.
Heymann
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Date
2012
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Publisher
Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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RE
Authors
Abstract
Direktdemokratische Entscheidungsinstrumente auf kommunaler Ebene sind für Selbstverwaltungsangelegenheiten grundsätzlich in allen Bundesländern verankert. Allerdings variiert die konkrete Ausgestaltung mit Blick auf die zulässigen Gegenstände von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Gerade den bedeutenden Bereich der Bauleitplanung schließen einige Landesrechtsordnungen aus dem Kreis der zulässigen Plebiszitthemen aus, vor allem um Spannungen mit dem baurechtlichen Abwägungsgebot zu verhindern. Diese Ausschlussklauseln führen indes selbst zu zahlreichen komplizierten Abgrenzungsfragen und Rechtsstreitigkeiten im Einzelfall. Der nachfolgende Beitrag skizziert die in den Bundesländern differierenden Grundlinien der Rechtsprechung zu den Ausgestaltungen de lege lata und legt dar, warum entsprechende Ausschlussklauseln de lege ferenda zu beseitigen sind.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 6
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S. 317-325