Weiterentwicklung von Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelten zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe.

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DE

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Dessau-Roßlau

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1862-4804

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Abstract

Der Einsatz von ökonomischen Instrumenten in der Gewässerschutzpolitik hat in Gestalt der bundesrechtlichen Abwasserabgabe und der verschiedenen landesrechtlichen Wasserentnahmeentgelte in Deutschland bereits eine längere Tradition. Ebenso lang ist freilich die Geschichte der kritischen Begleitung dieser Instrumente in Wissenschaft, Praxis und Politik. Forderungen nach einer Revitalisierung der als konzeptionell unzulänglich empfundenen Lenkungsinstrumente stehen dabei wiederholten Rufen nach ihrer Abschaffung gegenüber, da sich mangels Lenkungswirkung die Bedeutung in reiner Fiskalzwecksetzung erschöpfe. Art. 9 der EG-Wasserrahmenrichtlinie, der u. a. eine Berücksichtigung des Grundsatzes der Kostendeckung für Wasserdienstleistungen, einschließlich von Umwelt- und Ressourcenkosten, verlangt, gibt Veranlassung, diese Instrumente erneut auf den Prüfstand zu stellen: Inwieweit tragen Abwasserabgabe (AbwA) und asserentnahmeentgelte (WEE) zur neuen gemeinschaftsrechtlich formulierten Zielerreichung in der Gewässergütepolitik bei? Lassen sich Effektivität und Effizienz durch Ausgestaltungsänderungen verbessern, sind sie mithin Ausgangspunkt einer Modernisierung und Weiterentwicklung, gar Vorbild für eine Ausdehnung von Abgabepflichten auf weitere Wassernutzungen?

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367 S.

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Texte; 67/2011