"Große Erwartungen" - Das "Kinderkrippen"-Urteil des VerfGH NRW vom 12.10.2010 und seine Auswirkungen für die bayerischen Kommunen.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: 4-Zs 987
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RE
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Abstract
In einem Urteil vom 12.10.2010 stellte der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen (VerfGH NRW) fest, dass das Land aus dem in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung verankert sog. strengen Konnexitätsprinzip verpflichtet ist, den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden einen Ausgleich insbesondere für die bundesgesetzliche Einführung des Rechts auf einen Krippenplatz entstehenden Kosten zu gewähren. Neu an der Entscheidung war, dass zum ersten Mal ein Landesverfassungsgericht die Verpflichtung eines Landes bejahte, gegenüber den Kommunen für die Kosten einer Entscheidung des Bundesgesetzgebers einzustehen. In der kommunalen Familie rief das Urteil teilweise euphorische Stellungnahmen hervor. Gelobt wurde, dass ein Verfassungsgericht endlich für die notwendige Klarheit gesorgt habe. Die Länder würden in Zukunft "genau überlegen, was sie mit dem Bund vereinbaren, wenn sie dafür die Kosten tragen müssen". Der folgende Aufsatz wirft einen näheren Blick auf die Entscheidung des VerfGH NRW. Aufdieser Basis prüft er, ob sich die großen Erwartungen tatsächlich erfüllen können, die in diese Entscheidung gesetzt werden - insbesondere für die bayerischen Kommunen.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 23
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S. 718-721