Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket mehr Chancengerechtigkeit für bedürftige Kinder schaffen.
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Date
2012
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DE
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0038-9048
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ZLB: Kws 860 ZB 6641
BBR: Z 212
IRB: Z 76
BBR: Z 212
IRB: Z 76
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Authors
Abstract
Das Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder hat im vergangenen Jahr die Städte und die Medien beschäftigt. Vorausgegangen war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar 2010, das die Verfassungswidrigkeit der Regelsätze im SozialgesetzbuchII (SGB II) festgestellt hatte. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, den verfassungswidrigen Zustand bis Ende 2010 zu beseitigen. Das Gericht rügte dabei nicht die Höhe der Regelsätze, sondern deren intransparente und nicht nachvollziehbare Herleitung und Zusammensetzung. Insbesondere bei den Regelsätzen für Kinder stellte das Gericht fest, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen seien, sondern dass sie eigene spezifische Bedarfe hätten, die zum Existenzminimum eines Kindes gehörten. Insbesondere fehlten bislang die Bildungs- und Teilhabebedarfe von Kindern bei der Festsetzung der Regelsätze.
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Städtetag aktuell
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Nr. 1
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S. 7-8