Hartz-IV-Organisation auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Zulässigkeit der Mischverwaltung zwischen Bund und Kommunen im SGB II.

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Meckenheim

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ZLB: 2010/2014
DST: M 40/121

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DI

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Abstract

Die mit heißer Nadel im Herbst 2003 im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gestrickte Konstruktion der dualen Trägerschaft aus Bundesagentur für Arbeit und Landkreisen/kreisfreien Städten und der Arbeitsgemeinschaften im neu geschaffenen SGB II (Hartz IV) wirft eine Reihe von verfassungsrechtlichen Fragen auf. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass die gesamte Hartz IV-Organisation nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Insbesondere bei den Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II handelt es sich um verfassungswidrige Formen staatlich-kommunaler Verwaltung, die eine Verwaltungsverflechtung von Bund und Ländern/Kommunen in bisher nicht gekanntem Ausmaß bewirken. Die Arbeit ist von hoher Aktualität, wird doch für den Spätsommer 2007 die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Kommunalverfassungsbeschwerden von elf Landkreisen erwartet, die diese gegen die wesentlichen organisatorischen Regelungen des SGB II erhoben hatten. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu am 24. Mai 2007 eine mündliche Verhandlung durchgeführt.

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197 S.

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Schriften des Deutschen Landkreistag; 65