Betreuungsrecht. Kommentar zum materiellen Betreuungsrecht, zum Verfahrensrecht und zum Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz. 3., überarb. Aufl.

Beck
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2005

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Beck

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DE

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München

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ZLB: 2005/2582
DST: B 83/327

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RE
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Abstract

Nach dem Inkrafttreten des 2. BtÄndG vom 21.4.2005 (BGBl. I S.1073) wird eine erste vollständige Neukommentierung des geänderten Betreuungsrechts vorgelegt. Die augenfälligsten Änderungen betreffen die Vergütung der Berufsbetreuer, die nunmehr im neuen Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG) geregelt ist. Dieses Gesetz folgt als neues vollständig kommentiertes Gesetz hinter dem Einführungsgesetz zum BGB. Die Vergütung der Berufsbetreuer wird damit auf eine Pauschalvergütung umgestellt. Der vergütungsfähige Zeitaufwand des Betreuers ist pauschaliert und richtet sich nunmehr nach der Dauer der Betreuung und den persönlichen Lebensverhältnissen des Betroffenen (innerhalb oder außerhalb eines Heimes). Der Stundensatz richtet sich - wie bisher - nach den durch Ausbildung nachgewiesenen verwertbaren Fähigkeiten des Betreuers. Die pauschale Vergütung umfasst neben der Netto-Vergütung auch den Aufwendungsersatz und die Umsatzsteuer. Der zunehmenden Bedeutung der Vorsorgevollmachten wird Rechnung getragen durch eine deutlich erweiterte Kommentierung bei § 1901 a BGB. Rechtsprechung und Literatur wurden bis April 2005 berücksichtigt. difu

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XXXVIII, 738 S.

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