Die innergemeindliche Zuständigkeitsordnung zwischen Recht und Politik.

Roderer
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Roderer

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Regensburg

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ZLB: 2003/67
DST: Fb 10/47

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DI

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Abstract

Da die Staatsgewalt im modernen Staat unteilbar ist, üben auch die Träger der kommunalen Selbstverwaltung Staatsgewalt aus. Sie sind Teile der Gesamtverwaltung Staat und in diesen eingebunden. Unter diesem Gesichtspunkt ist es gerechtfertigt, die Kommunalverwaltung als dezentralisierte oder mittelbare Staatsverwaltung anzusehen. Unter bundesstaatlichen Gesichtspunkten bleibt es bei der Zweiteilung in Bund und Ländern, da nur Bund und Länder Gebietskörperschaften mit Staatsqualität sind. Die Kommunalverwaltung bildet keine dritte Ebene innerhalb des Bundesstaates. Frage ist, ob die Ausführung der staatlichen Auftragsangelegenheiten - entgegen den Gemeindeordnungen in verschiedenen Bundesländern - nicht in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung fallen, sondern der Verwaltung obliegen sollte. Problematisiert wird die ständig steigende Arbeitsbelastung der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker und die damit verbundene personelle Selektierung innerhalb der Gemeindeparlamente. Es wird dem verschiedentlich in der Literatur erhobenen Vorwurf nachgegangen, dass theoretisch bei Ratsbeschlüssen, welche die Erledigung von Staatsausgaben betreffen, politische Überlegungen gegen das positive Recht den Ausschlag geben können. sg/difu

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177 S.

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Theorie und Forschung; 764
Rechtswissenschaften; 110