Beurteilungsspielräume im Kartellrecht der Europäischen Gemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland.
Lang
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
1997
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Lang
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Frankfurt/Main
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 97/3974
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
Authors
Abstract
Im Kartellgesetz existiert eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe, wie z.B. Gesamtwirtschaft, Gemeinwohl und Interesse der Allgemeinheit. Daneben kennt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen eine Kontrollrestriktion, wonach die Würdigung der gesamtwirtschaftlichen Lage der Nachprüfung des Gerichts entzogen sein soll. Eine Typisierung von Beurteilungsspielräumen ist daher besonders schwierig. Die verwaltungsrechtliche Tätigkeit der Kartellbehörden ist Untersuchungsgegenstand. Die Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen fällt unter die hoheitliche Wirtschaftsverwaltung, deren typische Handlungsform der Verwaltungsakt ist. Im deutschen Kartellprozeßrecht beschränkt sich die Kontrolle auf die Rechtsmittel des Verwaltungshandelns und die uneingeschränkte Anwendung der im allgemeinen Verwaltungsprozeß anerkannten Beurteilungsspielräume. Der Autor stellt nach der unterschiedlichen Festlegung der Kontrolldichte im deutschen und im EG-Recht, Kontrollüberschreitungen im nationalen Recht und Kontrolldefizite in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gegenüber. kirs/difu
Description
Keywords
item.page.journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
XXIII, 291 S.
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2225