Haftung für ökologische Schäden. Verantwortung für Beeinträchtigungen des Allgemeingutes Umwelt durch individualisierbare Verletzungshandlungen.

Godt, Christine
Duncker & Humblot
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Datum

1997

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Herausgeber

Duncker & Humblot

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Berlin

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: 98/280

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Zusammenfassung

Zum Leitmotiv der UN-Konferenz über Umweltschutz und Entwicklung in Rio 1992 wurde der Umweltschutz zugunsten zukünftiger Generationen und die wechselseitige Verschränkung von ökonomischer Entwicklung und Umwelterhalt. In der klassischen juristischen Dogmatik wird Umweltschutz als Allgemeininteresse verstanden. Das Potential des Privatrechts konnte unter diesen Voraussetzungen nicht ausgeschöpft werden. Die Arbeit möchte einen Beitrag dazu leisten, die Dogmatik des Umweltschutzes im Privatrecht fortzuentwickeln. Es geht um die individuell zurechenbare Verantwortlichkeit für Schäden am Allgemeingut Umwelt. Die Arbeit gipfelt in dem Entwurf eines Gesetzes zur Haftung für Beeinträchtigungen der Umwelt. Dieser Entwurf sieht keine Anlagen-, sondern eine Handelndenhaftung vor. Kommen mehrere Ursachen für einen Schaden in Betracht, so soll der Nachweis der überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreichen. Zuständig für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche sollen die ordentlichen Gerichte sein; die Klageberechtigung soll den zuständigen Fachbehörden, anerkannten Umweltschutzverbänden, Eigentümern und sonstigen Berechtigten zukommen. lil/difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

347 S.

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Schriften zum bürgerlichen Recht; 189

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