Das Verhältnis zwischen Europäischem Gemeinschaftsrecht und deutschem Recht nach der Maastricht-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

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DE

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Frankfurt/Main

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ZLB: 98/515

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In seinem Maastricht-Urteil von 1993 traf das Bundesverfassungsgericht grundlegende Aussagen hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Europäischem Gemeinschaftsrecht und deutschem nationalen Recht. Dabei geht es vorwiegend um die Frage der Geltung der deutschen Grundrechte auch gegenüber europäischen Hoheitsakten und um das Problem des Kompetenzkonflikts zwischen der nationalen und der europäischen Ebene. Im wesentlichen wird auf die Garantie des durch die Wesensgehalte deutscher Grundrechte umrissenen Freiraumes, ausführlich eingegangen. Festgestellt wird, daß die Hoheitsübertragungen in Verbindung mit Art. 23, 24 GG sowohl die Befugnisse der EU definieren als auch den Rahmen der unmittelbaren Anwendbarkeit dieser Normen. kirs/difu

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390 S.

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Schriften zum Staats- und Völkerrecht; 70