Der Betriebsbeauftragte im Umweltschutzrecht. Stellung eines Funktionsträgers aus arbeitsrechtlicher Sicht.

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Baden-Baden

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ZLB: 97/952

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DI
S

relationships.isAuthorOf

Abstract

Im Mittelpunkt steht die Erläuterung der Vorgaben des Gesetzgebers für die organisatorische Einbindung des Betriebsbeauftragten in das Unternehmen. Im Umweltschutzrecht ergibt sich dieses aus dem Immissionsschutzgesetz, dem Gewässerschutzgesetz und dem Abfallgesetz, dessen Regelungen weitgehend einheitlich gestaltet sind. Die Problematik liegt darin begründet, daß nach dem Gesetz der Betreiber einer umweltgefährdenden Anlage gezwungen ist, eine Person im Betrieb zu haben, die nicht vorrangig Unternehmerziele, sondern Aufgaben staatlicher Überwachungsbehörden verfolgt. Die Position des Betriebsbeauftragten ist jedoch nicht rechtlich abgesichert, so daß Spannungsverhältnisse entstehen. Der Autor erörtert eingehend die öffentlich-rechtliche Bestellungspflicht und die daran geknüpften Vorgaben für die Ausgestaltung des Verhältnisses. Der Autor wirft schließlich die Frage auf, ob der Beauftragte mit den öffentlichen Interessen an der gesamten umweltaktivierten Unternehmensausrichtung nicht bald überflüssig ist. kirs/difu

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276 S.

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Arbeits- und Sozialrecht; 40