Die privatnützige Planfeststellung.

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DE

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Freiburg/Breisgau

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ZLB: 97/304

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DI

Zusammenfassung

Das Instrument der Planfeststellung diente im Verwaltungsrecht zunächst der rechtlichen Erfassung von Projekten des Verkehrswegebaus und war damit eine dem Gemeinwohl dienende Vorschrift. Heute bildet die Planfeststellung das spezifische Instrument zur öffentlich-rechtlichen Zulassung von gemeinnützigen Infrastrukturprojekten. Hierunter fallen auch Zulassungen von solchen Vorhaben, die von Privaten betrieben werden und nicht auf die Förderung des Gemeinwohls ausgerichtet sind. In dieser Arbeit wird untersucht, in welchen Rechtsbereichen (u. a. Wasser-, Abfall- und Baurecht) Unterschiede zwischen gemein- und privatnützigen Vorhaben bestehen. Entscheidend hierfür sind auch die vom Vorhaben berührten Rechte Dritter; behandelt wird auch der Konflikt der Planfeststellung mit der kommunalen Bauleitplanung für den Bereich der planerischen Abwägung. kirs/difu

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XX, 195 S.

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