Das Gebot der Rücksichtnahme bei Vorhaben mit plangebietsüberschreitenden Auswirkungen.
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DE
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München
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ZLB: 97/3564
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DI
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Abstract
Die Bedeutung des öffentlichen wie auch des zivilrechtlichen Baunachbarrechts ist in der Vergangenheit stark gestiegen, und die Baunachbarklage ist ein wichtiges Instrument des Nachbarn zur Erlangung von effektivem Rechtsschutz gegen geplante und möglicherweise rechtswidrige Bebauung von Grundstücken in seiner Umgebung geworden. Das Gebot der Rücksichtnahme verpflichtet den jeweiligen Grundstückseigentümer, seine Nachbarn nicht in unzumutbarer Weise zu belästigen. Im Städtebau findet dieser Gedanke seinen Ausdruck in der Zuordnung von Grundstücken zu bestimmten Planungsbereichen, z. B. bei der Bauleitplanung. Durch die Abgrenzung der Planungsbereiche wird der Inhalt der wechselseitigen Pflichten, die sich aus dem Gebot der Rücksichtnahme ergeben, beeinflußt. Das zentrale Thema ist die Frage, ob und wenn ja, in welchem Umfang das Gebot der Rücksichtnahme auch als Instrument zur Abwehr von Vorhaben mit plangebietsüberschreitenden Auswirkungen eingesetzt werden kann. kirs/difu
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XI, 149 S.