Planungshoheit und Grundeigentum - Die verfassungsrechtlichen Schranken der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.

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Würzburg

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ZLB: 98/470-4

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DI

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Abstract

Diese Untersuchung behandelt im zunächst die Baulandbereitstellung, die für jede Gesellschaft von Bedeutung ist, da sich die Baulandprobleme auf die Frage der Bodenordnung und damit der Stellung des Privateigentums zurückführen lassen. In Deutschland gibt es kein einheitliches System für die Bereitstellung; diese wird wie in den Niederlanden meist durch die öffentliche Hand durchgeführt. Eine Beteiligung von Privaten wie in Frankreich und Großbritannien ist auch nach deutschem Baurecht jüngst möglich und wird in der Praxis zunehmend vorgenommen. Der 2. Teil befaßt sich mit dem Konflikt zwischen den Interessen der Allgemeinheit und denen der Grundstückseigentümer. Hier wird das Grundeigentum in der eigentumsrechtlichen Systematik erörtert. Da städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen nach den §§ 165 ff. Baugesetzbuch in besonderem Maße die Interessen der Allgemeinheit umsetzen, behandelt der 3. Teil die Maßnahme im Lichte des Verfassungsrechts. Schließlich kommt der Autor zu dem Ergebnis, daß die städtebauliche Maßnahme zwar als Regelverfahren zur Baulandbereitstellung ausscheidet, jedoch einen wesentlichen Beitrag zur Fortentwicklung dieses Problembereichs leistet. kirs/difu

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346 S.

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