Zur Bedeutung der Landesgrundrechte. Materielle und prozessuale Probleme der Grundrechte in den deutschen Landesverfassungen - zugleich ein Beitrag zur Frage der Bedeutung von Landesgrundrechten in Landesverfassungen ohne Individualverfassungsbeschwerde.

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Osnabrück

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ZLB: 97/2470

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DI

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Abstract

Alle Verfassungen der deutschen Bundesländer (außer Hamburg und Schleswig-Holstein) enthalten eigene Grundrechtskataloge. Es wird der Frage nachgegangen, ob und wieweit Landesgrundrechte neben den Bundesgrundrechten zulässig sind. Dabei erörtert der Autor zunächst die allgemeine Zulässigkeit und weist auf ihre Grenzen, aber auch auf ihre Bedeutung im Gefüge der Bundesrepublik Deutschland hin. Anschließend stellt sich die Frage nach der verfassungsgerichtlichen Durchsetzbarkeit der Landesgrundrechte. Dieses geschieht mit dem klassischen Instrument der Landesverfassungsbeschwerde. Jedoch wird festgestellt, daß nicht in allen Landesverfassungen diese Beschwerdeart existiert. Im wesentlichen wird untersucht, ob die Landesgrundrechte, die keine Individualbeschwerde kennen, nicht noch in anderer Weise für den Bürger verfassungsgerichtlich nutzbar gemacht werden können (Normenkontrollverfahren z.B.). Im Anhang eine Bestandsaufnahme der Landesgrundrechte (Stichtag: 31.12.1996) sowie eine Liste der Normenkontrollverfahren des Bundesverfassungsgerichts. kirs/difu

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ca. 250 S.

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