Versicherungsschutz bei behördlicher Inanspruchnahme zur Altlastensanierung.
Lang
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Lang
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 97/1316
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DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die meisten Sanierungsmaßnahmen werden aufgrund behördlicher Anordnungen durchgeführt. Daher befaßt sich der 1. Teil der Arbeit mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer öffentlich-rechtlichen Inanspruchnahme zur Altlastensanierung (Sanierungsverfügung). Den Schwerpunkt bildet hier das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht, wobei die Frage der Kostentragung von besonderer Bedeutung ist. Der 2. Teil der Arbeit untersucht, aufgrund welcher Versicherungspolice Deckung für Sanierungskosten bestanden hat und noch besteht. Insbesondere wird geprüft, wann die Hauptleistungspflicht des Haftpflichtversicherers eingreift, bevor die Deckung im Rahmen des Rettungskostenersaztes (Ersatz von Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls) bearbeitet wird. Die Abwendung eines Haftpflichtschadens steht im Mittelpunkt, und der Autor geht auf die Regelungen zum Ersatz von Rettungskosten besonders ausführlich ein. kirs/difu
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262 S.
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Versicherungsrechtliche Studien; 45