Die Finanzierung der Parlamentsfraktionen als staatliche Aufgabe. Eine verfassungsrechtliche Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Fraktionsgesetzgebung.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 97/3903

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DI

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Abstract

Eine Fraktion ist üblicherweise der Zusammenschluß von Abgeordneten. Eine gesetzliche Regelung fehlt. Der Autor setzt sich zunächst ausführlich mit der Rolle der Fraktionen im Parlament und ihrer verfassungsrechtlichen Legitimation auseinander und kommt zu dem Ergebnis, daß die Fraktionen eine eigenständige, aus ihrem Beitrag für die Herstellung und den Erhalt der Funktionsfähigkeit der Parlamente begründete verfassungsrechtliche Stellung innehaben. Die Finanzausstattung der Fraktionen in Bund und Ländern ist durch den Erlaß sogenannter Fraktionsgesetze auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt worden. Im wesentlichen zeigt die Arbeit, inwiefern den Parlamenten bei Ausgestaltung des Fraktionsstatus und dessen staatlicher Finanzierung ein Beurteilungsspielraum als parlamentarischer Geschäftsordnungsgeber, parlamentarischer Gesetzgeber oder Haushaltsgesetzgeber in verfassungsrechtlich legitimierter Weise eröffnet ist. kirs/difu

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205 S.

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Beiträge zum Parlamentsrecht; 41