Ein neues Sicherheitsgesetz für Bayern.

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Würzburg

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ZLB: 97/1827

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DI

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Abstract

Ein Sicherheitsgesetz ist ein Gesetz, welches die rechtlichen Grundlagen der Sicherheitsbehörden, mithin der inneren Verwaltung mit Ausnahme der Polizei festlegt. Zu den zu treffenden Regelungen zählen vor allem die Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden und die Ausgestaltung des Rechts zum Erlaß von Verordnungen. Zunächst stellt die Autorin das bestehende System in Bayern dar. Sie hält die in Bayern insofern bestehenden Regelungen im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVOG) für in inhaltlicher und systematischer Hinsicht für unzureichend. Im besonderen beklagt sie das Fehlen einer detaillierten Festlegung des Einzeleingriffsrechts in Form eines Befugniskatalogs und einer Generalermächtigung zum Erlaß von Verordnungen. Der größere Teil der Arbeit ist der Erarbeitung von Elementen für ein neues bayerisches Sicherheitsgesetz gewidmet, wobei sie beispielhaft ausgewählte, vollzugspolizeiliche Befugnisse wie Auskunftspflicht, Vorladung, Platzverweis und das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) untersucht. Die Untersuchungen münden jeweils in einen konkreten Vorschlag. Die Autorin zieht vergleichend die Regelungen der Sicherheitsgesetze anderer deutscher Bundesländer heran. bup/difu

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ca. 310 S.

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