Die staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung der Gemeindeautonomie.

Stümpfli
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Stümpfli

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CH

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Bern

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ZLB: 96/3701

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Zusammenfassung

Neben Bund und Kantonen bilden die schweizerischen Gemeinden eine eigene politische Ebene und werden daher auch als Selbstverwaltungskörperschaften bezeichnet. Neben der lokalen Selbstverwaltung obliegt ihnen der Vollzug kantonalen und eidgenössischen Rechts. Politisch steht die Gemeindeautonomie für die freie Gemeinde. Programmatisch bedeutet Gemeindeautonomie eine verfassungsrechtliche Zielvorgabe an den Staat. In prozessualer Hinsicht umfaßt sie Beschwerdeberechtigung und Rügemöglichkeiten im Rahmen des staatsrechtlichen Beschwerdeverfahrens, welches auch das Thema der Arbeit ist. In der Vergangenheit hat sich der Umfang der Beschwerdemöglichkeiten mehrmals verändert. Daher geht der Autor ausführlich auf die Frage ein, inwiefern eine Gemeinde eine Verfassungsbeschwerde erheben kann, und behandelt den Ablauf des Beschwerdeverfahrens. Dabei wird erörtert, welche Rügen vor Gericht vorgebracht werden dürfen. Abschließend werden drei Modelle zur Neukonzeption der Autonomiebeschwerde entwickelt. kirs/difu

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XXVII, 192 S.

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Abhandlungen zum schweizerischen Recht; 574