Schule in Bayern im Spannungsverhältnis von Staat, Eltern und Kirche. Eine verfassungsgeschichtliche Untersuchung von der Aufklärung bis zur Bayerischen Verfassung vom 2. Dezember 1946.

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ZLB: 97/481

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Die rechtsgeschichtliche Untersuchung zeichnet die Entwicklung der bayerischen Schulverfassung seit dem 16. Jahrhundert über die Landesverfassungen von 1818 und 1919 bis in das Jahr 1946 nach. Bezeichnend für die Situation in Bayern ist, daß noch verhältnismäßig lange die Kirche einen überragenden Einfluß auf die Schule hatte. Denn auch wenn seit der Aufklärung der Staat beanspruchte, die Organisation und die inhaltliche Ausrichtung der Schule zu bestimmen, hatte die Kirche weiterhin die geistige Aufsicht über das gesamte Schulwesen, da ihr diese vom Staat, der nicht über das entsprechende Personal verfügte, verliehen wurde. Der Versuch der bayerischen Revolutionäre der Jahre 1918 und 1919, den kirchlichen Einfluß vollständig zurückzudrängen, war zwar nur von kurzer Dauer, doch enthielt die Weimarer Reichsverfassung von 1919 ebenfalls inhaltliche Vorgaben für die von den Schulen zu vermittelnde Schulbildung. Daß erst 1968 die religiöse "Bekenntnisschule" als Regeltyp abgeschafft und durch die "christliche Gemeinschaftsschule" abgelöst wurde, illustrieren die in jüngster Zeit heftig geführten Diskussionen um das Kruzifixurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16.5.1995 treffend. bup/difu

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229 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2062