Enteignung und ordre public. Ein Beitrag zur zivilrechtlichen Rückabwicklung der Grundstücksenteignungen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands.
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1996
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DE
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München
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ZLB: 97/3565
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DI
Authors
Abstract
Die in der Sowjetischen Besatzungszone, der späteren DDR, in den Jahren 1945 bis 1949 durchgeführten Zwangsenteignungen von Grundstücken, die teilweise mit großer Härte und Grausamkeit durchgeführt wurden, konnten von westdeutschen Gerichten weder vor der Wiedervereinigung noch danach rückgängig gemacht werden. Dies scheiterte in den Jahren bis 1990 daran, daß die westdeutschen Gerichte aufgrund des Territorialprinzips nicht zuständig waren, bzw. daß die im (rechtlichen) Ausland geschaffene Rechtslage die westdeutsche Rechtsordnung nicht verletzte. Nach der Wiedervereinigung ist nun zwar die Zuständigkeit der Gerichte gegeben, und ein Herausgabeanspruch der (vormaligen) Eigentümer gem. §§ 894, 985 BGB könnte gegeben sein, jedoch sind nach der Auffassung der Autorin derartige Ansprüche aufgrund von Art. 41 des Einigungsvertrages in Verbindung mit Nr. 1 S. 1 der Gemeinsamen Erklärung ausgeschlossen. Die einzige Möglichkeit, den vormaligen Eigentümern bzw. deren Nachfahren und Erben doch noch zu den enteigneten Grundstücken zu verhelfen, läge nach ihrer Ansicht in der Nachverhandlung und Änderung des Einigungsvertrages, welche u. U. auch möglich sein könnte, da das heutige Rußland, Rechtsnachfolgerin der untergegangenen Sowjetunion, sich von den Enteignungen distanziert und daher zu einer entsprechenden Änderung des Vertrages bereit sein dürfte. Die Arbeit enthält außer der Diskussion der Rechtslage auch die Darstellung der zu der Frage ergangenen Gerichtsurteile sowie ein Interview mit dem letzten Ministerpräsidenten der DDR, Lothar de Maiziere. bup/difu
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ca. 170 S.