Vermögenszuordnung für kommunale Verwaltungsaufgaben in den neuen Bundesländern.
Florentz
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Florentz
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
München
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 97/1630
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Während der Privatisierungsauftrag der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS, vormals Treuhandanstalt) bereits im wesentlichen erfüllt ist, wird die sogenannte "Kommunalisierung" sie noch auf längere Zeit beschäftigen. Dabei handelt es sich um die Zuordnung von ehemals volkseigenen Grundstücken und Betrieben (u.a. kommunalgeleitete Betriebe, Vermögen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit, ÖPNV-Betriebe und Deponien) zum Gesamtvermögen der Gemeinden in den neuen Bundesländern. Diese Zuordnung wird aufgrund des Vermögenszuordnungsgesetzes (VZOG von 1992) von der BVS und den Oberfinanzdirektionen der neuen Bundesländer vorgenommen. Besondere Probleme bei der Zuordnung entstehen daraus, daß die Wirtschaft der DDR vor der Wiedervereinigung gänzlich anders strukturiert war, als es jetzt der Fall ist, und z.B. Unternehmen oftmals mit sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Sportanlagen usw. verknüpft waren. Es stellt sich dann die Frage der Betriebsnotwendigkeit dieser Einrichtungen, die häufig einem anderen (privaten oder öffentlichen) Rechtsträger zugeordnet werden. Ausgehend von der Rechts- und Eigentumslage in der DDR bietet die Studie einen Überblick über die einschlägigen Rechtsvorschriften im Kommunalvermögensgesetz und im Einigungsvertrag und stellt im zweiten Teil ausgewählte Probleme bei der Vermögenszuordnung dar, beispielsweise die Frage der Mitübernahme von Passiva des zugeordneten Vermögensgegenstandes. bup/difu
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
XII, 243 S.
Citation
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 531