Die Assoziationsfreizügigkeit türkischer Staatsangehöriger. Ihre Entdeckung und ihr Inhalt.

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Baden-Baden

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ZLB: 97/145

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DI

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Abstract

Unter Assoziierung (hier: der Türkei an die EG) ist die Herstellung gegenseitiger Rechte und Pflichten völkerrechtlicher Art, gemeinsames Vorgehen und besondere Verfahren zu verstehen. In drei Gruppen werden diese Vereinbarungen unterteilt: Entwicklungs-, Freihandels- und Beitrittsassoziierung, mit deren Hilfe die Außenbeziehungen der Gemeinschaft flexibel gestaltet werden können. Diese Untersuchung zeigt die Entwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Beschluß Nr.1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei auf und vergleicht sie mit der Rechtsprechung deutscher Gerichte. U.a. wird untersucht, welche Folgen sich hieraus für den Aufenthaltsanspruch türkischer Arbeitnehmer und deren Familien ergeben. Inhalt und praktische Bedeutung der assoziationsrechtlichen Freizügigkeit werden ausführlich dargestellt. kirs/difu

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179 S.

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