Informationsrechte des Bürgers gegen den Staat.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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ZLB: 96/3819

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S

Zusammenfassung

Die zunehmende wirtschaftliche Bedeutung von Information als viertem Produktionsfaktor neben Arbeit, Kapital, Boden ist bekannt; auch seineverfassungspolitische Bedeutung ist umstritten - zuletzt durch die vom Bundesverfassungsgericht im "Volkszählungssurteil" von 1983 hervorgehobene grundrechtliche Freiheit der informationellen Selbstbestimmung des Bürgers. Von der Rechtswissenschaft vernachlässigt ist die Frage, in welchem Maße dem Einzelnen Informationsrechte gegen den Staat zustehen. Der Verfasser unterscheidet und analysiert vier Fallgruppen von Informationszugangsrechten: 1. die prozessualen (Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte bei Betroffensein des Bürgers durch Verwaltungsverfahren oder Prozeß); 2. die informationellen (Recht des Bürgers, der von der Erhebung, Verarbeitung oder Übermittlung von Individualinformationen seitens des Staats betroffen ist); 3. wirtschaftliche Informationsrechte (Recht des betroffenen Dritten auf Auskünfte über Wirtschaftsdaten; 4. Demokratische Informationsrechte als Ausdruck der Grundrechte von Art. 5, 8, 9 GG. gar/difu

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XXII, 237 S.

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Ius informationis. Europäische Schriftenreihe zum Informationsrecht; 9