Ein Netzzugang Dritter in der Elektriziät und Grundrechte der Versorgungsunternehmen.

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Pro Universitate Verlag

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Sinzheim

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ZLB: 97/958

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Zusammenfassung

Freier Wettbewerb zwischen Energieversorgungsunternehmen (EVU) europaweit ist längst kein Tabu mehr. Die europäische Kommission hat 1994 eine Richtlinie vorgeschlagen, die dazu angetan ist, die relative Monopolstellung der EVU zu beseitigen. Dritte - also neue energieerzeugende Unternehmen - sollen sog. Durchleitungsrechte von den Netzbetreibern erlangen können, um so den Verbrauchern Energie womöglich günstiger anbieten zu können. Die Autorin untersucht das Für und Wider eines freien Wettbewerbs auf dem Elektrizitätssektor. Zwar ist auch hier der von Verbrauchern erwünschte Effekt eines Preisunterbietungswettbewerbs zu erwarten, doch nur, so die Autorin, um den Preis von Grundrechtsbeeinträchtigungen. Betroffen sind die existierenden, vielfach kommunalen EVU in ihrer Eigenschaft als Netzeigentümer in den gemeinschaftsrechtlich anerkannten Grundrechten der Eigentums- und Berufsfreiheit, der Wirtschafts- und Handlungsfreiheit und des allgemeinen Gleichheitssatzes. Ihre Interessen werden ebensowenig wie die nationalen Unterschiede im Ordnungssystem der Elektrizitätswirtschaft von der Richtlinie hinreichend berücksichtigt. gar/difu

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213 S.

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Wissenschaftliche Schriften. Recht